Kausalität & Haftung für HV-netzseitig verursachte Kurzschlüsse > Ombudsman

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Wenn HV-netzseitig ein Kurzschluss ausgelöst wird mit rausgesprungener Hauptsicherung im Verteilerkasten z.B. durch einen defekten Stromzähler oder ein defektes HV Zuleitungskabel im Zähleraussenkasten bzw. Verteilerkasten ausserhalb des Gebäudes, so scheint dies Teil der Niederspannungsinstallation des Hauseigentümers zu sein gemäss NIV Verordnung; SR 734.27, welche die Grenzstelle zwischen Netz und elektrischer Niederspannungsinstallation bei den Eingangsklemmen am Anschlussüberstromunterbrecher bzw. der Hauptsicherung definiert.

Fazit: Der Hauseigentümer trägt demzufolge das volle Risiko (inkl. Brandrisiko) und die Kosten für HV-netzseitig verursachte Kurzschlüsse vom Elektrizitätswerk

M.E. braucht es für die systemrelevante Energiewirtschaft bzw. Elektrizitätswirtschaft eine Ombudsstelle auf Bundes- und kantonaler Ebene als unabhängige Institution, welche als Vermittler zwischen den Verbrauchern und den Energieversorgungsunternehmen fungieren. Die Mission einer Ombudsfrau für die Elektrizitätswirtschaft würde darin bestehen, eine faire und gerechte Lösung von Streitigkeiten und Beschwerden zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen sicherzustellen.

Denkbare Aufgaben einer Ombudsfrau:

  1. Streitbeilegung: Die Ombudsfrau nimmt Beschwerden von Verbrauchern entgegen und versucht, eine faire Lösung für beide Parteien zu finden. Dies beinhaltet die Untersuchung von Beschwerden, das Anhören beider Seiten und das Empfehlen von Lösungen, die auf den geltenden Gesetzen und Vorschriften basieren.
  2. Beratung und Information: Die Ombudsfrau informiert Verbraucher über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Elektrizitätsversorgung. Sie bietet Beratung und Unterstützung bei Fragen und Unklarheiten in Bezug auf Tarife, Abrechnungen, Verträge und andere damit verbundene Themen.
  3. Überwachung der Einhaltung: Die Ombudsfrau überwacht die Einhaltung von Verbraucherschutzbestimmungen und stellt sicher, dass Energieversorgungsunternehmen ihre Verpflichtungen gegenüber den Verbrauchern erfüllen. Falls erforderlich, kann sie Empfehlungen aussprechen oder Behörden über Verstöße informieren.
  4. Zusammenarbeit mit Stakeholdern: Die Ombudsfrau arbeitet eng mit Regulierungsbehörden, Energieversorgungsunternehmen und anderen relevanten Akteuren zusammen, um Verbesserungen in der Elektrizitätswirtschaft zu fördern. Sie kann an der Entwicklung von Standards, Richtlinien und Verfahren teilnehmen, um den Verbraucherschutz zu stärken.

Es geht darum die verantwortungsvolle, zuverlässige und v.a. sichere Stromversorgung in der Industriegesellschaft 5.0 zu gewährleisten.

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